Frauenrechte
1971 erhalten die Frauen auf eidgenössischer Ebene das Stimm- und Wahlrecht.
1978 erhalten die Frauen mit dem neuen Kindsrecht gleichberechtigt die «elterliche Sorge» über ihre Kinder.
1981 wird der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frau und Mann in die Verfassung aufgenommen und die Pflicht des Gesetzgebers, die rechtliche und faktische Gleichstellung in allen Rechts- und Lebensbereichen herbeizuführen sowie der Anspruch der Frau auf gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit wird in die Verfassung aufgenommen.
1988 Das neue Eherecht stellt die Frauen den Männern gleich. So verschwindet z.B. die Bestimmung aus dem Eherecht, wonach der Mann das Oberhaupt der Familie ist und die Frau den Haushalt zu führen hat.
1990 erfolgt die Gleichstellung in Bezug auf das Bürgerrecht. Frauen, die einen Schweizer heiraten, erhalten nicht mehr automatisch das Schweizer Bürgerrecht.
1990 haben alle Kantone und Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht der Frauen eingeführt.
1996 tritt das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches die Beseitigung struktureller Benachteiligungen der Frau im Erwerbsleben (geringe Löhne, ungleiche Anstellungs- und Beförderungschancen, sexuelle Belästigung) zum Ziel hat.
2000 tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft.
2003 tritt das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft (Gesetzestext).
Seit 2004 werden Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft von Amtes wegen als Delikt verfolgt und sanktioniert (Gesetzestext).
2005 wird die Mutterschaftsentschädigung aufgrund einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) eingeführt.
2006 wird Artikel 28b ZGB verabschiedet, durch den Zivilgerichte zum Schutz der Opfer eine gewalttätige Person anweisen können, die gemeinsame Wohnung zu verlassen.
2006 tritt das Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) in Kraft. Dadurch erhalten Familien eine einmalige oder periodische Geldleistung, die ausgerichtet wird, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen.
2012 tritt die neue Strafbestimmung gegen die Verstümmelung von weiblichen Genitalien in Kraft.
2013 Mit dem Inkrafttreten des neuen Namensrecht am 1. Januar 2013 ist schliesslich auch die Gleichstellung in Bezug auf das Namensrecht verwirklicht.
1978 erhalten die Frauen mit dem neuen Kindsrecht gleichberechtigt die «elterliche Sorge» über ihre Kinder.
1981 wird der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frau und Mann in die Verfassung aufgenommen und die Pflicht des Gesetzgebers, die rechtliche und faktische Gleichstellung in allen Rechts- und Lebensbereichen herbeizuführen sowie der Anspruch der Frau auf gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit wird in die Verfassung aufgenommen.
1988 Das neue Eherecht stellt die Frauen den Männern gleich. So verschwindet z.B. die Bestimmung aus dem Eherecht, wonach der Mann das Oberhaupt der Familie ist und die Frau den Haushalt zu führen hat.
1990 erfolgt die Gleichstellung in Bezug auf das Bürgerrecht. Frauen, die einen Schweizer heiraten, erhalten nicht mehr automatisch das Schweizer Bürgerrecht.
1990 haben alle Kantone und Gemeinden das Stimm- und Wahlrecht der Frauen eingeführt.
1996 tritt das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches die Beseitigung struktureller Benachteiligungen der Frau im Erwerbsleben (geringe Löhne, ungleiche Anstellungs- und Beförderungschancen, sexuelle Belästigung) zum Ziel hat.
2000 tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft.
2003 tritt das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft (Gesetzestext).
Seit 2004 werden Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft von Amtes wegen als Delikt verfolgt und sanktioniert (Gesetzestext).
2005 wird die Mutterschaftsentschädigung aufgrund einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) eingeführt.
2006 wird Artikel 28b ZGB verabschiedet, durch den Zivilgerichte zum Schutz der Opfer eine gewalttätige Person anweisen können, die gemeinsame Wohnung zu verlassen.
2006 tritt das Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) in Kraft. Dadurch erhalten Familien eine einmalige oder periodische Geldleistung, die ausgerichtet wird, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen.
2012 tritt die neue Strafbestimmung gegen die Verstümmelung von weiblichen Genitalien in Kraft.
2013 Mit dem Inkrafttreten des neuen Namensrecht am 1. Januar 2013 ist schliesslich auch die Gleichstellung in Bezug auf das Namensrecht verwirklicht.
Spezielles Thema
Frauen- und Mädchenhandel